Startseite

Kleingedrucktes

AGB, Mietbedingungen

Das Haus wird in funktionstüchtigem Zustand und kontrolliert übergeben. Etwa vorgefundene Schäden muss der Mieter umgehend anzeigen, normaler Weise bei Übernahme, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten. Haustiere sind nicht gestattet (Ausnahmen ausdrücklich schriftlich abzusprechen, Missachtung führt zu fristloser Kündigung des Mietvertrags und Einbehalt der Kaution - sorry, aber in dem Haus sind Ledersofas, teure Holzböden, etc.). Der Mieter haftet für alle Mitreisenden (einschließlich Tiere und Kinder) ohne Einschränkung.

Das Haus ist in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, wir übernehmen die Reinigung nach Abreise. Also bitte keine Mühe mit Bettenabziehen am letzten Tag !

Nachfolgend die ausführlichen AGB, die Grundlage jeder Vermietung sind.

AGB

1. LEISTUNG: Wir vermieten das Ferienhaus „Villa Thrakia“ in Sliven in Bulgarien. Wir, dies ist die Thrakia OOD als Eigentümerin des Ferienhauses, vertreten durch deren Gesellschafter oder Geschäftsführer. Sitzadresse: Thrakia OOD, Orta Sinur 312a, BG-8800 Sliven.

2. UMFANG: Für die Leistungen sind die Angaben in der Homepage bzw. in Buchungsbestätigung/Rechnung gültig. Die Hin- und Rückreise zum bzw. vom Mietobjekt ist nicht Bestandteil unserer Leistung, sondern obliegt ausschließlich dem Mieter.

3. ANMELDUNG DER BUCHUNG: Mit der Anmeldung oder Buchung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder durch Angabe seiner Adresse auch für alle Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, es sei denn diese haben eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen und diese wurde schriftlich durch uns angenommen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande - diese erklären wir mit der Zusendung der schriftlichen Buchungsbestätigung und Rechnung per Post.

4. BEZAHLUNG: Mit der Buchungsbestätigung und Rechnung wird die Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungspreises sofort fällig. Die 2. Zahlung über 50 % des Rechnungspreises ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn fällig. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung auf unser in der Rechnung angegebenes Konto.

5. KAUTION: Es sind 500 € in bar bei Anmietung zu übergeben. Der Betrag gilt für die Anmietung der gesamten Villa Thrakia, als auch für einzelne Teile. Der Betrag wird nach schadenfreiem Mietverlauf dem Mieter bar umgehend zurückerstattet. Die Kaution begrenzt nicht Ihre Haftung für Schäden, deshalb empfehlen wir in jedem Fall den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die etwa 50-100 € für ein ganzes Jahr kostet. Wir empfehlen in jedem Falle eine Versicherung gegen Schäden an Haus oder Einrichtung abzuschließen.

6. LEISTUNGS- und PREISÄNDERUNGEN: Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise bis zum Vertragsschluss durch Zusendung von Buchungsbestätigung und Rechnung.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZPERSONEN: Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Objektmiete gar nicht an, so erstatten wir folgende Beträge: Bis 45. Tag vor Mietbeginn 40 %, 44. bis 15. Tag vor Mietbeginn 30%, danach nichts mehr. Entscheidend ist, an welchem Tag wir Kenntnis von Ihrem Rücktritt erhalten haben. Falls wir für die in Frage stehende Zeit einen Ersatzmieter finden, wird lediglich eine Aufwandsentschädigung von € 50,00 berechnet. Dem Mieter bleibt die Möglichkeit offen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die von uns geltend gemachten Kosten oder Ausfälle nicht oder in wesentlich geringerem Umfang entstanden sind. Die Rückerstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist grundsätzlich nicht möglich. Der Kunde kann bis 7 Tage vor Mietantritt verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Pflichten und Rechte des Vertrags eintritt. Er haftet zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für den Vertrag.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH UNS: Wir können vor Antritt der Mietzeit vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die Durchführung des Vertrags ungeachtet einer formlosen Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (insbesondere z.B. bei Zahlungsverzug oder Zahlungsverweigerung, sowie erheblichen Schäden am Objekt gegeben). Kündigen wir in einem solchen Fall, so behalten wir den vollen Anspruch auf den Vertragspreis.

9. UNMÖGLICHKEIT und ERSATZLEISTUNG: Können wir das gebuchte Objekt aus unvorhersehbaren Gründen, auch nach erfolgter Bestätigung, nicht zur Verfügung stellen, so kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten oder ein Ersatzangebot annehmen. Im Falle des Rücktritts zahlen wir die auf die Miete erbrachten Beträge zurück. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns sind ausgeschlossen.

10. GEWÄHRLEISTUNG: Wird die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch durch eine gleichwertige Ersatzleistung Abhilfe schaffen.

11. SCHÄDEN AM MIETOBJEKT UND EINRICHTUNGEN Vom Mieter oder dessen Besuchern am Mietobjekt (Haus und Einrichtung, sowie Außenanlagen) verursachte Schäden hat dieser dem Eigentümer/Schlüsselhalter unverzüglich zu melden, um Abhilfe zu bitten und vor Ort zu ersetzen. Durch solche Schäden entsteht keine Mietminderung. Entdeckt ein Mieter zu Mietbeginn einen nicht durch Ihn verursachten Schaden, sollte er diesen ebenfalls im Eigeninteresse umgehend melden, da dieser ansonsten Ihm zugeordnet werden kann. Für solche Schäden versuchen wir ebenfalls umgehend Ersatz zu beschaffen oder Reparatur zu organisieren, hierfür müssen Sie ortsbedingt im Einzelfall bis 3 Wochen Zeit einrechnen, in dieser Zeitspanne entsteht auch durch solche (von Ihnen vorgefundene und gemeldete) Schäden keine Mietminderung. Da der Mieter während der Mietzeit die Villa und deren Einrichtung in Verwahrung hat, ist er in dieser Zeit auch für Schäden mietvertraglich verantwortlich, deren Verursachung dem Mieter nicht unmittelbar zugeordnet werden kann (Überlassung an Dritte, Diebstahl, u.s.w.), d.h. die im rechtlichen Sinne kein Haftpflichtschaden sind. Falls bei zwei Mietparteien ein Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist, erklären sich beide Parteien mit einer hälftigen Teilung einverstanden. Beide Mieter unterwerfen sich einer eindeutigen Zuordnung des Schadens durch den Vermieter nach billigem Ermessen. Als Mieter = Vertragspartner gilt nur, wer ausdrücklich in der Buchungsbestätigung mit Namen und Adresse genannt ist, dieser Mieter haftet für andere Mitreisende etc. persönlich mit. Bitte beachten Sie, dass wir für Schäden, die zum Mietende, z.B. erst bei Schlüsselrückgabe, vorgefunden werden und nicht von Ihnen gemeldet wurden eine Depositzahlung von mindestens 500 €, jedenfalls deutlich über dem Schadenswert erheben. Nach der Schadensbeseitigung erhalten Sie den Rest zurückerstattet.

12. MITWIRKUNGSPFLICHT: Bei aufgetretenen Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, uns unverzüglich Kenntnis zu geben. Unterlässt der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. MINDERUNG DES MIETPREISES: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Mieter eine entsprechende Herabsetzung des Mietpreises verlangen. Der Mietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Anmietung der Wert des Mietobjekts in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Mieter es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

14. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES: Wird die Mietleistung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Eigentümer in einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag - in seinem Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Mieter infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund die Wahrnehmung der Leistung nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Der Mieter schuldet uns den auf die in Anspruch genommen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren. Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung keinen weitergehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

15. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG: Unsere vertragliche Haftung ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den eineinhalbfachen Vertragspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wir für einen Schaden des Kunden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden bei deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt je Vertragspartner und Reise 500,00 €. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt oder empfohlen werden und ausdrücklich als Fremdleistungen erkennbar sind. Wir haften nicht für das Reisegepäck sowie für in den Unterkünften und Grundstücken abhanden gekommene Gegenstände des Mieters. Es wird grundsätzlich keine Haftung für die Ausübung von Sport oder die Nutzung von Sportgeräten übernommen. Das gilt insbesondere für das Schwimmbad und die Gartenwege ! Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, handeln Sie grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

16. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN HÖHERER GEWALT. Wird die Vertragserfüllung wegen Eintritts nicht vorhersehbarer höherer Gewalt unmöglich, so können wir sowohl wie auch der Mieter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder bis zum Vertragsende noch zu erbringenden Leistungen angemessene Entschädigung verlangen.

17. VERJÄHRUNG Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglichem Ende der Mietzeit uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert wurde. Vertragliche Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Mietzeit nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach drei Jahren.

18. PASS, ZOLL UND GESETZESVORSCHRIFTEN. Für deren Einhaltung trägt der Mieter selbst die Verantwortung. Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.

19. GELTUNG DER VERTRAGSBESTIMMUNGEN. Jeder anmeldende Kunde erkennt mit seiner Anmeldung/Buchung für sich und alle mitreisenden Personen diese Vertragsbedingungen als verbindlich an. In Buchungsbestätigungen und Rechnung ist ausdrücklich auf diese AGB verwiesen.

20. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN. Die rechtliche Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Eine unwirksame Bestimmung ist durch uns durch die Ihr dem Sinn nach am nächsten kommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.

21. GERICHTSSTAND. Der buchende Mieter kann uns an unserem Sitz (BG-8800 Sliven) verklagen. Für Personen, die Vollkaufleute sind, keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ihren Wohnsitz ins Ausland verlegten oder deren regelmäßiger Aufenthalt bei Klageerhebung unbekannt ist, ist unser Gerichtsstand maßgebend.

Sliven, Stand August 2012